Unwirksame AGB-Klauseln können gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen
Da die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Pflicht ist, gehen viele Gewerbetreibende davon aus, dass sie es bei der Erstellung der AGB nicht allzu genau zu nehmen brauchen und verwendete Klauseln schlimmstenfalls unwirksam sind. Die wenigsten wissen, dass unwirksame Klauseln wettbewerbswidrig sein können und dadurch ein Abmahnrisiko besteht.
Für juristische Laien sind die ausführlichen gesetzlichen AGB-Regelungen jedoch zu komplex und undurchsichtig, um Fehler bei der Verfassung der Geschäftsbedingungen ausschließen zu können. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte deshalb nicht auf den Rat eines fachkundigen Rechtsanwalts verzichten. Beratungen im Bereich Abmahnung München und AGB Erstellung München bietet die Rechtsanwaltskanzlei Storr.
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