Für Elterngeldangelegenheiten sind Fachanwälte für Sozialrecht zuständig
Nach dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) wird einem Elternteil bis zu zwölf bzw. 14 Monate nach der Geburt des Kindes bis zu 67% ihres bisherigen Nettoeinkommens gezahlt. Diese Regelung soll Familien entlasten und es ermöglichen, dass sich ein Elternteil ohne größere finanzielle Einschränkungen um das Kind kümmern kann. Die Regelungen sind jedoch kompliziert und teilweise schwer nachvollziehbar, sodass Elterngeldstreitigkeiten mitunter sogar gerichtlich geklärt werden müssen. Nach § 68 Nr. 15a SGB I gilt das BEEG als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches. Wer einen Anwalt Elterngeld bzw. eine juristische Beratung für Elterngeldangelegenheiten sucht, sollte sich also an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Diese Dienstleistung bietet die Anwaltskanzlei Storr, Rechtsanwalt München.
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