Natur & Umwelt

Energieberater mit Qualifikation

Viele Personen mit höchst unterschiedlichen Ausbildungen und Qualifikationen dürfen Energieberatungen durchführen und Energieausweise ausstellen. Dabei ist der bedeutenste Unterschied folgender: Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschußte Vor-Ort-Beratung darf nur von besonders qualifizierten Beratern vollzogen werden. Ein durchaus größerer Personenkreis darf allerdings auch Energieausweise ausstellen und allgemeine Energieberatungen durchführen, die nicht den Anforderungen der BAFA entsprechen. Ein richtig geschulter und qualifizierter Energieberater Energieberatung zum Gebäude und zur Anlagentechnik berät sie beim Hausbau oder bei einer Sanierung eines bereits bestehenden Gebäudes in allen Fragen zu Heiz- und Warmwassersystemen mit erneuerbaren Energien und zu Photovoltaik-Anlagen. Er bespricht und organisiert die komplette Projektkoordination als der Hauptansprechpartner. Des Weiteren stellt er Verbrauchs- und Bedarfsenergieausweise aus, berechnet die Mindestdicke für Dämmstoffe der einzelnen Bauteile und errechnet den Wärmebedarf insgesamt. Ferner führt er eine Norm-Heizlastberechnun, Fördermittelberatung und Wirtschaftlichkeitberechnung durch. Für alle Fragen steht er mit Rat und Tat zur Seite und wird darauf achten, dass man für seine Geld die bestmöglichen Mittel erhält.

Informationen zum Autor "Bramstedt":
Luise Bramstedt
E-Mail: luise.bramstedt(at)googlemail.com
Web: http://

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