Finanzen

Wann ist ein Freistellungsauftrag fürs Tagesgeldkonto nötig?

Eine Frage, die von Bankkunden immer wieder aufgeworfen wird, bezieht sich einen Freistellungsauftrag für Tagesgeldkonto. Es besteht häufig Unklarheit darüber, ob Zinseinnahmen auf dem Tagesgeldkonto ebenfalls von der Abgeltungssteuer betroffen sind und wie man verhindern kann, dass die Bank automatisch Steuer abführt – wozu sie schließlich gesetzlich verpflichtet ist.

 

Kontoinhaber von Tagesgeldanlagen tun gut daran, wenn sie der kontoführenden Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, insbesondere, wenn es sich dabei nicht um die Hausbank handelt. Diese hat nämlich in der Regel bereits den Auftrag erhalten, bei der Abführung von Zinsertragssteuer die zutreffenden Freibeträge zu berücksichtigen. Ein zusätzlicher Freistellungsauftrag für Tagesgeldkonto ist in diesem Fall nicht erforderlich. Wird das Konto aber bei einer anderen Bank eröffnet, sollte ein erneuter Freistellungsauftrag hierfür gestellt werden, um das eigene Geld vor dem Zugriff des Finanzamtes zu schützen.

 

Der Freistellungsauftrag für Tagesgeldkonto bewirkt eine Reduzierung der Steuern. Zinsen werden mit Abgaben in Höhe von 25% belegt. Singles haben einen Freibetrag von derzeit (Stand 2011) 801 Euro, während Paare 1602 Euro vor dem Fiskus schützen können. Zinserträge, die über diese Summe hinausgehen, müssen versteuert werden. Der Kontoinhaber muss sich selbst nicht um die Überweisung ans Finanzamt kümmern, denn die Bank führt automatisch die betreffende Summe ab. Liegt kein Freistellungsauftrag für Tagesgeldkonto vor, wird die Abgeltungssteuer aus den gesamten Zinsen errechnet, selbst, wenn die genannten Freibeträge noch gar nicht erreicht worden sind. Bei der Einkommenssteuererklärung kann zwar ein Ausgleich vorgenommen werden, aber besser ist es, sein eigenes Geld gleich zur Verfügung zu haben und nicht auf die Rückerstattung vom Finanzamt warten zu müssen.

Informationen zum Autor "Schossig":
Holger Schossig
E-Mail: mail(at)holger-schossig.de
Web: http://www.holger-schossig.de

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