Finanzen

Forward Darlehen

Bei einem Forward Darlehen handelt es sich um ein klassisches Annuitätendarlehen. Dieses ist mit Sondervereinbarungen versehen worden. Bei einem Forward Darlehen muss der Darlehnsnehmer das Darlehen erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit tilgen, weil er dieses ja auch erst später erhält. Diese Vorlaufzeit kann bis zu 60 Monate betragen nach dem der Vertrag geschlossen wurde. Während der gewählten Laufzeit fällt für das Forward Darlehen auch kein Zins für die Bereitstellung an. Es ist dabei so, dass ein derartiges Darlehen nur im Zusammenhang mit grundbuchmäßig gesicherten Darlehen verwendet werden kann. Genutzt  wird ein derartiges Darlehen insbesondre für ein Immobilienfinanzierung. Denn insbesondere im Immobilienbereich kann es sein, dass sich die Investitionen auch einmal verschieben können. Dies kann passieren durch eine Genehmigung, die noch nicht erteilt wurde oder aber durch die Insolvenz vom Bauunternehmen, das eigentlich die Arbeiten auf der Baustelle hätte ausführen sollen. Der Abschluss von einem derartigen Darlehen lohnt sich insbesondere, wenn sich der Bauherr zu einer Zeit einen günstigen Zinssatz sichern möchte für die Zukunft, wenn diese gerade im Keller sind. Hingegen in Zinshochzeiten muss der Bauherr für sein künftiges Darlehen eben einen Zins in Kauf nehmen, der unter Umständen höher ist, wie zu dem Zeitpunkt, wenn das Darlehen wirklich in Anspruch genommen wird.

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