Finanzen

Existenzgründung

Arbeitslose, welche den Schritt in die Selbständigkeit wagen möchten, erhalten als Förderung für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und Existenzgründung eine finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit. Und zwar in Form des sogenannten Gründungszuschuss. Dieser ist das Nachfolgemodell der bisherigen Einzelmaßnahmen, wie Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG. Rechtlich geregelt ist der Gründungszuschuss im SGB VI. Anspruch auf den Gründungszuschuss haben demnach Menschen, die durch die Aufnahme einer selbstständigen, und zwar hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Der Gründungszuschuss dient dabei der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung. Keinen Gründungszuschuss erhalten Menschen, die zuvor nicht arbeitslos gemeldet waren. Um den Gründungszuschuss zu erhalten muss ein fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben begutachten. Die Tragfähigkeit der Existenzgründung muss durch diese Stelle dann auch noch bestätigt werden. Als fachkundige Stellen gelten Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, aber auch berufsständische Kammern und  Fachverbände und Kreditinstitute. Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen aufgeteilt. Die ersten neun Monate orientiert sich die Höhe des Gründungszuschuss an der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Weitere sechs Monate wird dann ein Gründungszuschuss von 300 Euro pro Monat gewährt. Nach diesen sechs Monaten ist keine weitere Förderung mehr möglich. Natürlich kann sich auch ein Existenzgründer sich auch freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.finanznachrichten.info/category/wirtschaft/

Informationen zum Autor "Blank":

E-Mail: artikel(at)winterideen.de
Web: http://

Einen Kommentar schreiben

Du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Die 5 neusten Artikel Die 5 beliebtesten Artikel