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Haushaltshilfe aus Polen

Insbesondere die Unterbringung der Mitarbeiterin im Haushalt der pflegebedürftigen Person gilt als Indiz für eine Arbeitgeberfunktion des deutschen Haushalt und unterliegt dann den Regeln über die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter. Nehmen Sie zu Ihrer rechtlichen Absicherung Kontakt auf zur Agentur für Arbeit, zur Krankenkasse als zuständige Stelle für Sozialversicherungsbeiträge oder zum Steuerberater. Es gibt nur eine legale Möglichkeit zur Beschäftigung von Haushaltshilfe aus Polen und zwar ausschließlich über die Agentur für Arbeit. Die Beschäftigung darf sich nur auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten erstrecken. Welche Vorraussetzungen müssen für Beschäftigung einer Hilfe aus Osteuropa erfüllt werden? Sie als zukünftiger Arbeitgeber müssen nachweisen, dass eine pflegebedürftige Person(Pflegestufe 1-3) im Haushalt lebt. Eine angemessene Unterkunft im Arbeitgeberhaushalt oder in der näheren Umgebung muss bereitgestellt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss der üblichen Vollzeitstundenzahl entsprechen, der Urlaubanspruch ist zu berücksichtigen. Wissen Sie nicht, wie Sie die Pflege Berufstätigkeit unter einen Hut bekommen sollen, denken Sie vielleicht daran, eine Hilfe aus Osteuropa zu engagieren. Bedenken sie dabei, dass es wegen mangelnder Verständigungsmöglichkeiten teilweise zu kritischen oder gefährlichen Situationen bei der Betreuung ihrer Mutter kommen kann. Fachkräfte beobachten immer wieder schwerwiegende Pflegefehler. Darüber hinaus gehen Sie das Risiko ein, wegen Schwarzarbeit belang zu werden. Denn stellen Sie eine osteuropäische Haushaltshilfe ein, zu der Sie durch Mundpropaganda oder über eine Kleinanzeige den Kontakt hergestellt haben, handelt es sich immer um illegale Beschäftigung. In der Presse und im Internet findet man viele Anzeigen von Agenturen, die anbieten, eine 24-Stunden-Betreuung zu arrangieren. Diese Agenturen stellen gegen eine Vermittlungsgebühr den Kontakt zu osteuropäischen Firmen her, die im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit Hilfskräfte entsenden. In diesem Bereich gibt es vielfältige Konstellationen, die häufig nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sie können eine Pflege selbst übernehmen, wenn Sie es sich körperlich und seelisch zutrauen. Alle nötigen Fertigkeiten und Techniken können Sie in einem Pflegekurs erlernen. Ein Pflegekurs ist für Sie kostenlos und wird von der Pflegekasse, oft in Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst, angeboten. Es ist sehr sinnvoll, vorbereitend einen Pflegekurs zu besuchen, da Sie dort viele nützliche Informationen erhalten werden. Hilfreich ist auch hier nicht zuletzt der Austausch mit anderen Menschen, die sich in ähnlicher Situation befinden. Denn viele Pflegende Angehörige sagen zu recht: „Wer nicht selbst in einer solchen Situation lebt oder gelebt hat, kann viele Probleme überhaupt nicht nachvollziehen“. Wenn sie keine Gelegenheit haben, einen Pflegekurs aufzusuchen, können sie auch eine häusliche Pflegeschulung in Ihren eigenen vier Wänden in Anspruch nehmen. Sollte diese Möglichkeit für sie infrage kommen, sprechen sie die Pflegekasse Ihrer Mutter wegen der Einzelfragen an. Genauso können Sie natürlich einen Pflegedienst mit der Pflege beauftragen, eine Lösung, die oft schon deshalb erforderlich wird.

Informationen zum Autor "Alice":

E-Mail: betreuung(at)miranexagentur.de
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