Gründung mit Gründungszuschuss
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, welcher Gründern zur Verfügung steht, die eine Gründung im Haupterwerb aus dem ALG1 Bezug heraus realisieren möchten. Der Gründungszuschuss wurde am 01.08.2006 eingeführt und hat die bis dahin üblichen Förderprogramme Ich-AG und Überbrückunsggeld ersetzt. Der Gründungszuschuss wird seit dem recht erfolgreich angenommen, monatlich gründen ca. 10.000 Personen in Deutschland mit diesem Förderpogramm.
Der Gründungszuschuss wird für die Dauer der ersten 9 Monate nach Gründung gezahlt und berechnet sich aus dem ALG1 plus einen Zuschlag für die soziale Absicherung in Höhe von 300 €. Der Gründungszuschuss kann nach Ablauf der 9 Monate um weitere 6 Monate verlägert werden, beträgt dann aber nur noch die mtl. 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung. Der Antrag auf den Gründungszuschuss ist bei der Arbeitsagentur zu stellen, welche diesen und weitere Unterlagen (wie Konzept, Zahlenmaterial, Stellungnahme usw.) prüft und den Gründungszuschuss bewilligt oder ablehnt. Viel Erfolg bei Ihrer Gründung.
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